Algemene voorwaarden BRICKLOG B.V., versie februari 2025
TEIL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Anwendbarkeit und Definitionen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und jede neue Version davon) werden nachfolgend „die Bedingungen“ genannt. Die Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, einschließlich Folgeaufträgen, von Bricklog B.V., mit Sitz in Apeldoorn, eingetragen im Handelsregister der Kammer von Handel unter der Nummer 70991324; alle Rechtspersonen, die in diesen Bedingungen „Bricklog B.V.“ genannt werden.
Wenn diese Bedingungen einmal auf eine solche rechtliche Beziehung angewendet wurden, gelten sie auch für jede nachfolgende solche rechtliche Beziehung, es sei denn, es wurde in dieser nachfolgenden rechtlichen Beziehung etwas anderes vereinbart.
1.2. Unter „Auftraggeber“ wird in den Bedingungen jede juristische Person verstanden, der Bricklog B.V. ein Angebot unterbreitet oder mit der Bricklog B.V. eine Vereinbarung über die Lieferung von Dienstleistungen oder Nutzungsrechten von Bricklog B.V. oder ihren Lieferanten schließt. Besteht der Auftraggeber gemäß der Vereinbarung aus mehreren juristischen Personen, sind alle diese juristischen Personen gemeinsam verpflichtet, die Vereinbarung gegenüber Bricklog B.V. zu erfüllen.
1.3. Unter „Vereinbarung“ wird in den Bedingungen eine Vereinbarung über die Lieferung von Dienstleistungen und/oder Nutzungsrechten, wie in Artikel 2 weiter unten beschrieben, verstanden.
1.4. Unter Dienstleistungen wird in diesen Bedingungen alles verstanden, was Bricklog B.V. dem Auftraggeber liefert, wie Datendienste und der Zugang zu und die Nutzung von Online-Diensten („Online-Dienste“), Einrichtung, Schulung, Beratung, Service und Support (alle Dienstleistungen zusammen: „Die Dienstleistungen“). Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung spezifiziert. Dienstleistungen können auch solche sein, die Bricklog B.V. von einem Lieferanten (wie Microsoft) bezieht.
1.5. Unter Nutzungsrechten wird in den Bedingungen das Recht verstanden, das Bricklog B.V. aufgrund einer Vereinbarung dem Auftraggeber zur Nutzung von Software oder den Ergebnissen der Dienstleistungen unter den in der Vereinbarung und diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen gewährt.
1.6. Unter Software wird in den Bedingungen die Software des Datenintegrationsplattform von Bricklog B.V. und Analyseanwendungen von Bricklog B.V. oder deren Lieferanten (wie Microsoft) verstanden, die von Bricklog B.V. geliefert oder dem Auftraggeber zur Installation auf dessen Geräten im Rahmen der Vereinbarung oder zur Nutzung mit den Online-Diensten zur Aktivierung bestimmter Funktionen zur Verfügung gestellt werden. Für Software werden ausschließlich Nutzungsrechte gewährt. Die gelieferte Software ist in der von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung spezifiziert, wie in Artikel 2 beschrieben.
1.7. Unter „Auftraggeberdaten“ werden in diesen Bedingungen die Daten verstanden, die vom Auftraggeber stammen und auf die dieser Rechte geltend machen kann, wie Datenbankrechte, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.
1.8. Wenn in den Bedingungen von „Plattform“ die Rede ist, wird darunter das Bricklog B.V. Datenintegrationsplattform verstanden. Diese Plattform und deren Konfiguration(en) wird/werden als Online-Dienst zur Verfügung gestellt, mit oder ohne Software. Die Plattform bietet Funktionen, mit denen der Auftraggeber unter anderem: die Daten des Auftraggebers überwachen oder mit internen und externen Stakeholdern teilen kann (wie z.B. Mitarbeitern und Kunden/verschiedene Behörden), wenn dies mit Bricklog B.V. vereinbart wurde, sowie mit denen der Auftraggeber die Qualität seiner Daten verbessern und Berichte generieren kann. In der Vereinbarung ist beschrieben, welche Funktionen der Auftraggeber in Form eines sogenannten „Memberships“ in Anspruch nehmen wird.
1.9. Unter „Externer Portal“ wird eine Funktion verstanden, die im Zusammenhang mit der Plattform und/oder einem Teil der Software angeboten wird und speziell für externe Stakeholder des Auftraggebers eingerichtet ist, denen der Auftraggeber eingeschränkten Zugang zu Berichten gewähren kann, die diese Stakeholder betreffen.
1.10. Wenn Bricklog B.V. dem Auftraggeber Produkte von Dritten („Drittprodukte“) wie Microsoft liefert, gelten die Bedingungen des jeweiligen Dritten vorrangig gegenüber diesen Bedingungen für die Lieferung dieser Dienste und Software. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erkennt an, dass Microsoft sich das Recht vorbehält, jederzeit gelieferte Dienste zu ändern oder zu beenden, was sich auf die Dauer der Vereinbarung auswirken kann. Bricklog B.V. wird in der Vereinbarung spezifizieren, welche Dienste und Software betroffen sind und die entsprechenden Bedingungen hinzufügen oder auf die Webseite verweisen, auf der diese Bedingungen eingesehen und heruntergeladen werden können. Durch die Unterzeichnung der Vereinbarung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den Bedingungen, einschließlich neuer Versionen dieser Drittbedingungen, und bestätigt, dass er die Möglichkeit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen.
1.11. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt.
1.12. Unter Anschluss wird das Anschließen der Technik verstanden, das heißt: Anschluss der Datenplattform an die Quellsysteme des Auftraggebers, Anschluss von Berichten im Portal und Anschluss spezifischer Software und Datenintegrationsanwendungen.
1.13. Unter Einrichtung wird das Einrichten und das Erlernen des Arbeitens mit der Datenplattform verstanden. Dies geschieht zusammen mit dem Auftraggeber in der Bricklog B.V. Academy und ist eine Voraussetzung, um mit der Plattform arbeiten zu können. Beispiele hierfür sind die Validierungssitzungen zur Einrichtung der Datenqualität, die Anwendung spezifischer Geschäftsregeln des Auftraggebers und das Erlernen der Nutzung der angeschlossenen Anwendungen und Berichte.
Artikel 2. Angebot und Zustandekommen eines Vertrags
2.1 Ein Angebot von Bricklog B.V. ist unverbindlich, es sei denn, es wird auf dem Angebot etwas anderes angegeben. Ein Vertrag kommt nur zustande i) entweder durch die Unterzeichnung des Angebots von Bricklog B.V. durch den Auftraggeber zur Bestätigung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein „Mitgliedschaftsangebot“) oder ii) wenn ein Vertrag sowohl vom Auftraggeber als auch von Bricklog B.V. unterzeichnet wurde. Elektronische Verträge kommen zustande, wenn Bricklog B.V. den Auftrag schriftlich annimmt.
Artikel 3. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung sowie Sicherheit
3.1 Die Preise von Bricklog B.V. sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlich erhobener Abgaben und Steuern angegeben. Die für die Dienste und Nutzungsrechte zu zahlenden Gebühren sind im Vertrag spezifiziert.
3.2 Die von Bricklog B.V. in Angeboten und Verträgen angegebenen Preise basieren auf den Kostenfaktoren wie Lohnkosten, Lieferantenkosten und Steuern, die zum Zeitpunkt des betreffenden Angebots oder Vertrags gelten.
3.3 Die Aktivierung der Data Platform ist im Voraus zu zahlen und wird einmalig in Rechnung gestellt, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor. Dies betrifft die Kosten für die Einrichtung des eigenen Tenants, den Zugang, die Sicherheit, das Corporate Design, das interne Portal, das Benutzerverwaltungssystem und die Datenmodellintegrationstechnik.
3.4 Die Mitgliedschaft der Data Platform ist im Voraus zu zahlen und wird jährlich ab dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, an dem der Anschluss der Quellsysteme technisch abgeschlossen ist und die Berichterstattung daran angeschlossen wurde. Dies betrifft die Kosten für Online-Cloud-Dienste, Nutzungsunterstützung und andere Dienste im Rahmen des SLA, die regelmäßig bereitgestellt werden. Danach folgt die Einrichtung, Validierung und Implementierung der Data Platform.
3.5 Die Einrichtung und das Erlernen des Arbeitens mit der Data Platform (Bricklog Academy), Beratung, zusätzliche Unterstützung, Schulungen und andere Dienste (einschließlich Mehr- und Sonderleistungen), die mit ihrer Durchführung enden oder einmalig sind, werden nachträglich auf Basis einer Nachkalkulation in Rechnung gestellt, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben. Falls dieser Dienst die monatliche Grenze überschreitet, wird der Aufwand des abgeschlossenen Monats in Rechnung gestellt, auch wenn der Dienst noch nicht abgeschlossen ist. Beratung wird auf Basis ganzer Tage erbracht und in Rechnung gestellt; Wird nur ein halber Tag in Anspruch genommen, ist ein Tarif von 60 % des Tagespreises fällig.
3.6 Abonnements für BI-as-a-Service-Produkte sind im Voraus zu zahlen und werden monatlich in Rechnung gestellt. Es handelt sich um Produkte, die monatlich aktiviert und deaktiviert werden können.
3.7 Bricklog B.V. ist berechtigt, die regelmäßig fälligen Preise und Tarife einmal jährlich zu indexieren, erstmals im Monat Januar des Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags, vorausgesetzt, diese Anpassung wird mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Preisänderung angekündigt. Eine Erhöhung ist auf maximal den (möglichen) Anstieg des zuletzt vom Zentralamt für Statistik (CBS) veröffentlichten Preisindex für Dienstleistungspreise im Vergleich zum Preisindex des Vorjahres für die Gruppe J6202 oder zumindest den Abschnitt J gemäß CPA 2008 oder deren Nachfolger begrenzt.
Die Indexierung gewährt dem Auftraggeber nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen. Falls außergewöhnliche Kostenentwicklungen dies nach Ansicht von Bricklog B.V. rechtfertigen, kann Bricklog B.V. die Preise und Tarife auch zusätzlich über den CBS-Index hinaus erhöhen. Bricklog B.V. wird diese zusätzliche Erhöhung mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten ankündigen.
3.8 Fällige Beträge sind vom Auftraggeber gemäß den vereinbarten oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verschieben oder mit fälligen Beträgen zu verrechnen. Diese Zahlungsfrist gilt als endgültig. Bei verspäteter Zahlung ist der Auftraggeber auf den unbezahlten Betrag mit 2 % Zinsen pro Monat oder einem Teil eines Kalendermonats oder dem gesetzlichen Zinssatz für Handelsgeschäfte, je nachdem, welcher Prozentsatz höher ist, verzinst. Wenn der Auftraggeber auch nach Mahnung oder Fristsetzung mit der Zahlung der Forderung im Rückstand bleibt, kann Bricklog B.V. die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben und ist der Auftraggeber neben dem gesamten fälligen Betrag auch zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten verpflichtet, die mit der Eintreibung der Forderungen von Bricklog B.V. verbunden sind. Diese Kosten werden mit 15 % des insgesamt fälligen Betrags festgelegt und lassen die weiteren gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Bricklog B.V. unberührt. Zudem gehen alle nachteiligen Folgen von Währungsverlusten oder anderweitigen späten Zahlungen oder Nichtzahlungen zulasten des Auftraggebers. Bricklog B.V. ist auch berechtigt, ihre Verpflichtungen aus einem Vertrag auszusetzen, bis der Auftraggeber seine eventuell fälligen Verpflichtungen aus einer anderen rechtlichen Beziehung mit Bricklog B.V. erfüllt hat.
3.9 In Bezug auf die von Bricklog B.V. erbrachten Leistungen und die dafür vom Auftraggeber geschuldeten Beträge (wie in Bezug auf den Datenverbrauch) liefern die Daten aus den Aufzeichnungen von Bricklog B.V. vollständigen Beweis, unbeschadet des Rechts des Auftraggebers, Gegenbeweise zu erbringen.
3.10 Bricklog B.V. ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers trotz einer bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe oder Übertragung zurückzubehalten, bis der Auftraggeber alle Beträge, Zinsen und Kosten, die er Bricklog B.V. im Rahmen des Vertrags schuldet, vollständig bezahlt hat. Bricklog B.V. darf die Daten des Auftraggebers nicht zurückhalten, wenn der Auftraggeber die von Bricklog B.V. geforderte Sicherheit gestellt hat, wie nachstehend beschrieben. Bricklog B.V. ist berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass er Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen stellt, auch nach Abschluss des Vertrags. Wenn die von Bricklog B.V. geforderte Sicherheit nicht gestellt wird, kann Bricklog B.V. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzen und/oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention kündigen, unbeschadet ihrer weiteren Rechte aus dem Gesetz oder dem Vertrag.
Artikel 4. Akzeptieren der Anbindung/Erweiterung des Platforms
4.1 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten, wenn der Auftraggeber das Platform nutzt.
4.2 Der Auftraggeber überprüft innerhalb von 7 Arbeitstagen („der Testzeitraum“), nachdem Bricklog B.V. ihm Zugang zum Platform/Erweiterung des Platforms gewährt hat („die Lieferung“), d.h. dem Tag, an dem Bricklog B.V. die Zugangsdaten/Zugang zur Erweiterung an den Auftraggeber übermittelt hat, ob die Anbindung des Platforms/Erweiterung des Platforms den schriftlich vereinbarten Spezifikationen der Anbindung/Erweiterung entspricht (Akzeptanz). Führt der Auftraggeber diese Akzeptanz nicht durch, so akzeptiert der Auftraggeber das Platform/Erweiterung des Platforms im Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Lieferung befindet, also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehlern und Mängeln.
4.3 Der Auftraggeber wird spätestens am letzten Tag des Testzeitraums die Testergebnisse schriftlich, übersichtlich und detailliert Bricklog B.V. mitteilen. Bricklog B.V. wird sich bemühen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums etwaige Fehler („Fehler“: reproduzierbare Abweichungen von den schriftlich und ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen) zu beheben.
4.4 Der Auftraggeber darf die Akzeptanz der Anbindung / Erweiterung des Platforms nicht verweigern aus Gründen, die nicht mit den zwischen den Parteien schriftlich und ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen in Zusammenhang stehen und ferner nicht aufgrund von Kleinen Fehlern, d.h. Fehlern, die der operativen oder produktiven Nutzung des Platforms nicht im Wege stehen, ungeachtet der Verpflichtung von Bricklog B.V., diese Kleinen Fehler im Rahmen des Service Level Agreements zu beheben oder, falls nicht vorhanden, gemäß 4.5 nachfolgend. Die Akzeptanz darf ferner nicht aufgrund von Aspekten des Platforms verweigert werden, die nur subjektiv bewertet werden können, wie ästhetische Aspekte.
4.5 Wenn die Parteien kein Service Level Agreement abgeschlossen haben, wird sich Bricklog B.V. bemühen, Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Lieferung oder, wenn die Akzeptanz erfolgt ist, innerhalb von drei Monaten nach Akzeptanz schriftlich und detailliert bei Bricklog B.V. gemeldet wurden.
4.6 Bricklog B.V. kann gemäß ihren üblichen Tarifen die Kosten für die Behebung in Rechnung stellen, wenn es sich um Nutzungsfehler oder unsachgemäßen Gebrauch des Auftraggebers handelt oder um andere Ursachen, die nicht Bricklog B.V. zuzurechnen sind. Die Behebungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von Bricklog B.V. Änderungen am Platform vornimmt oder vornehmen lässt.
4.7 Die Behebung von Fehlern erfolgt an einem von Bricklog B.V. festzulegenden Ort und auf eine von Bricklog B.V. zu bestimmende Weise. Bricklog B.V. ist berechtigt, vorübergehende Lösungen oder problemvermeidende Einschränkungen im Platform vorzunehmen.
4.8 Bricklog B.V. hat keinerlei Verpflichtung, Fehler zu beheben, die nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Fristen gemeldet werden.
Artikel 5. Ausführung des Auftrags und Änderungen im Auftrag
5.1 Alle Dienstleistungen von Bricklog B.V. werden auf Grundlage eines Bemühenssergebnisses erbracht, auch wenn ein bestimmtes Ergebnis der Dienstleistungen beschrieben ist. Bricklog B.V. garantiert nicht, dass die Dienstleistung fehlerfrei ist und ohne Unterbrechungen funktioniert oder dass die Dienstleistung rechtzeitig an Änderungen relevanter Gesetze und Vorschriften angepasst wird.
5.2 Wenn Bricklog B.V. auf Anfrage oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten oder andere Leistungen erbracht hat, die außerhalb des Inhalts oder Umfangs der vereinbarten Dienstleistungen liegen („Mehrarbeit“), werden diese Arbeiten oder Leistungen vom Auftraggeber vergütet. Mehrarbeit wird auf Basis der preisbestimmenden Faktoren berechnet, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Mehrarbeit gelten. Bricklog B.V. ist nicht verpflichtet, einer Anfrage des Auftraggebers nach Mehrarbeit nachzukommen. Falls Mehrarbeit zu einer Änderung des Vertrages führt, werden die Parteien darüber schriftliche Vereinbarungen treffen. Bricklog B.V. ist nicht verpflichtet, Mehrarbeit auszuführen, bevor darüber schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
5.3 Bricklog B.V. ist nicht verpflichtet, bei der Ausführung des Vertrages Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, insbesondere nicht, wenn diese Anweisungen den Inhalt oder Umfang des Vertrages ändern oder ergänzen oder die Dienstleistung für andere Auftraggeber behindern oder erschweren könnten.
5.4 Bricklog B.V. ist niemals verpflichtet, beschädigte oder verlorene Daten oder Informationen des Auftraggebers wiederherzustellen. Der Auftraggeber muss selbst für Backups dieser Daten und aller Informationen des Auftraggebers sorgen. Andere oder ergänzende Vereinbarungen in Bezug auf Backups (Verfahren) sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich im Service Level Agreement vereinbart wurden.
5.5 Der Auftraggeber darf die Online-Dienstleistung ausschließlich für sein eigenes Unternehmen oder seine eigene Organisation verwenden. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Dritten die Nutzung der Online-Dienstleistung zu gestatten, es sei denn, es wurde im Vertrag ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.6 Bricklog B.V. kann Änderungen im Inhalt oder Umfang der Online-Dienstleistungen vornehmen. Wenn solche Änderungen erheblich sind und eine Änderung der beim Auftraggeber geltenden Verfahren zur Folge haben, wird Bricklog B.V. den Auftraggeber so früh wie möglich darüber informieren. Die Kosten dieser Änderung trägt der Auftraggeber. Wenn der Auftraggeber mit dieser Änderung nicht einverstanden ist, kann der Auftraggeber in diesem Fall den Vertrag vorzeitig kündigen, zum Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft treten würde.
Wenn die Änderung jedoch mit Änderungen in relevanter Gesetzgebung oder anderen von zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zusammenhängt oder wenn Bricklog B.V. die Kosten dieser Änderung übernimmt, darf der Auftraggeber den Vertrag aufgrund dieser Änderung nicht kündigen.
5.7 Bricklog B.V. ist nicht verpflichtet, für den Auftraggeber bestimmte Eigenschaften oder Funktionen der Online-Dienstleistung zu pflegen, zu ändern oder hinzuzufügen.
5.8 Bricklog B.V. wird Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen vollständig eigenständig, nach eigenem Ermessen und nicht unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers durchführen, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.9 Bricklog B.V. erbringt die Dienstleistungen nur an den üblichen Werktagen und zu den üblichen Geschäftszeiten von Bricklog B.V., es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.10 Sofern die Parteien im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, werden die Online-Dienstleistungen „wie sie sind“ bereitgestellt.
Artikel 6. Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Auftraggebers
6.1 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber selbst für die Installation und Implementierung der erforderlichen Geräte, Infrastruktur und unterstützenden (Hilfs-)Software verantwortlich. Der Auftraggeber muss erforderliche Anpassungen vornehmen und die Umgebung(en) stets auf dem neuesten Stand halten sowie eine gut funktionierende Verbindung zur Plattform sicherstellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Kosten für die Datenübertragung stets rechtzeitig zu bezahlen.
6.2 Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und (Verbesserung der) Qualität der Daten des Auftraggebers liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist auch für die Inhalte verantwortlich, die er auf Grundlage seiner Daten erstellt, versendet, distribuiert oder anzeigt, die er während der Nutzung der Plattform importiert und exportiert. Der Auftraggeber stellt Bricklog B.V. gegenüber sicher, dass die Nutzung und/oder Verarbeitung der Daten des Auftraggebers im Rahmen des Vertrags nicht unrechtmäßig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hält Bricklog B.V. schadlos und entschädigt Bricklog B.V. für jede (rechtliche) Forderung eines Dritten, gleich aus welchem Grund, im Zusammenhang mit den Daten des Auftraggebers und/oder deren Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung. Diese Freistellung ist nicht begrenzt.
6.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Auswahl der von Bricklog B.V. zu erbringenden Dienstleistungen und/oder Nutzungsrechte. Bricklog B.V. garantiert nicht, dass die Dienstleistungen und Nutzungsrechte für den tatsächlichen und/oder beabsichtigten Gebrauch des Auftraggebers oder seiner Kunden geeignet sind oder dass sie fehlerfrei und ohne Unterbrechung funktionieren werden. Der Auftraggeber ist für die (richtige) Nutzung der Ergebnisse und anderen Ausgaben der Dienstleistungen, wie Berichte, Beratungen/Consulting-Berichte, Informationsmodelle, Vorhersagen und (Ergebnisse von) Berechnungen, in seiner Geschäftstätigkeit und für die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Dienstleistungen genutzt werden, verantwortlich. Der Auftraggeber wird die Risiken für seine Organisation hinsichtlich Störungen, Fehlern in den Dienstleistungen, Datenverlust oder anderen Vorfällen ermitteln und, falls erforderlich, zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um diese zu verhindern oder zu begrenzen.
6.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige und korrekte Bereitstellung von Informationen, Daten und Auskünften an Bricklog B.V. sowie für die rechtzeitige Entscheidung über alle Angelegenheiten, die Bricklog B.V. anfordert oder die für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Vertrags erforderlich sind. Der Auftraggeber ist auch für die Anleitung der Benutzer und deren Nutzung der Dienstleistungen und Nutzungsrechte verantwortlich.
6.5 Der Auftraggeber bleibt selbst verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten.
6.6 Der Auftraggeber wird die (möglichen) Anweisungen von Bricklog B.V. und/oder deren Lieferanten sowie von zuständigen Behörden bezüglich der Nutzung der Online-Dienstleistungen ("Akzeptable Nutzungsrichtlinie") befolgen. Solche Anweisungen sollen unter anderem dazu dienen, Vorfälle und Störungen zu verhindern, die Nutzung des Online-Dienstes durch andere Auftraggeber nicht zu behindern oder beispielsweise die unrechtmäßige Verbreitung von Daten zu stoppen. Der Auftraggeber wird sich jedenfalls sorgfältig und nicht unrechtmäßig gegenüber Dritten verhalten, insbesondere die (geistigen Eigentums-) Rechte Dritter achten, die Privatsphäre von Dritten respektieren, keine unrechtmäßigen Daten verbreiten, sich keinen unbefugten Zugang zum Online-Dienst verschaffen, keine Viren oder andere schädliche Programme oder Daten verbreiten und sich von strafbaren Handlungen und der Verletzung anderer gesetzlicher Verpflichtungen enthalten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass auch seine Kunden, die das externe Portal nutzen, diese Verpflichtungen einhalten.
Um Haftung gegenüber Dritten zu verhindern oder deren Folgen zu begrenzen, ist Bricklog B.V. jederzeit berechtigt, Maßnahmen in Bezug auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder dessen Risiko zu ergreifen. Der Auftraggeber wird auf erstes schriftliches Verlangen von Bricklog B.V. Daten und/oder Informationen unverzüglich vom Platform und anderen Systemen von Bricklog B.V. entfernen, andernfalls ist Bricklog B.V. berechtigt, nach eigenem Ermessen die Daten und/oder Informationen selbst zu entfernen oder den Zugang dazu zu verhindern. Bricklog B.V. ist außerdem berechtigt, im Falle einer Verletzung oder drohenden Verletzung der oben genannten Bestimmungen, dem Auftraggeber und seinen Kunden unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung den Zugang zum Online-Dienst zu verweigern, unbeschadet anderer Rechte. Bricklog B.V. ist in diesem Fall auch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder aufzulösen, ohne dem Auftraggeber gegenüber haftbar zu sein.
6.7 Bricklog B.V. ist nicht verpflichtet, eine Beurteilung über die Begründetheit der Ansprüche Dritter oder die Verteidigung des Auftraggebers vorzunehmen oder in irgendeiner Weise in einen Rechtsstreit zwischen einem Dritten und dem Auftraggeber einbezogen zu werden. Der Auftraggeber muss sich mit dem betreffenden Dritten einigen und Bricklog B.V. schriftlich und ordnungsgemäß mit Belegen informieren.
6.8 Falls Bricklog B.V. auf Anfrage oder auf rechtmäßigen Befehl einer Behörde oder im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Arbeiten in Bezug auf die Daten des Auftraggebers oder andere Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Benutzer oder (Mitarbeiter oder Benutzer) der Kunden des Auftraggebers durchführt, werden alle damit verbundenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6.9 Nur wenn der Auftraggeber und Bricklog B.V. einen Vertrag geschlossen haben, ist es dem Auftraggeber gestattet, seinen Kunden Zugang zum Online-Dienst zu gewähren. Der Auftraggeber ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung des Online-Dienstes durch seine Kunden und deren Mitarbeiter und Hilfspersonal gemäß den Vertragsbedingungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 7. Sicherheit
7.1 Sofern Bricklog B.V. im Rahmen des Vertrags verpflichtet ist, eine Form der Informationssicherheit bereitzustellen, muss diese Sicherheit den schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen entsprechen, einschließlich derjenigen von Lieferanten wie Microsoft. Bricklog B.V. garantiert nicht, dass die Informationssicherheit unter allen Umständen wirksam ist. Fehlt eine spezifische Regelung im Vertrag, gelten die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, unbeschadet der eigenen Verantwortung des Auftraggebers, wie nachfolgend beschrieben.
7.2 Der Auftraggeber wird die Systeme und Infrastruktur, die er bei der Durchführung eines Vertrags nutzt, angemessen sichern und aufrechterhalten. Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine angemessene Passwortpolitik und die Einrichtung von MFA sowie für die Zuweisung, Einrichtung, Filterung und Verwaltung von Authentifizierungen, Autorisierungen und Zugriffsrechten auf den Online-Dienst und das rechtzeitige Entziehen von Zugriffs- und Identifikationscodes. Bricklog B.V. bietet keine Sicherheitsdienste an, und das Sicherheitsmonitoring ist kein Bestandteil der Dienstleistungen: Der Auftraggeber muss hierfür selbst sorgen.
Bricklog B.V. haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch die Nutzung oder den Missbrauch von Zugangs- oder Identifikationscodes, Zertifikaten oder anderen Sicherheitsmitteln entstehen.
7.3 Der Auftraggeber wird etwaige Anweisungen von Bricklog B.V. befolgen, die sich auf die Sicherheit beziehen und darauf abzielen, Vorfälle oder deren Folgen zu verhindern oder zu minimieren, die die Sicherheit des Online-Dienstes beeinträchtigen könnten. Falls der Auftraggeber solche Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig befolgt, haftet Bricklog B.V. nicht für Schäden, die der Auftraggeber oder seine Kunden dadurch erleiden, und der Auftraggeber wird Bricklog B.V. von Ansprüchen seiner Kunden freistellen und schadlos halten. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die Schäden ersetzen, die Bricklog B.V. aufgrund der Nichtbefolgung dieser Anweisungen erleidet, und den Auftraggeber wird Bricklog B.V. von etwaigen Ansprüchen anderer Auftraggeber freistellen und schadlos halten.
7.4 Bricklog B.V. ist jederzeit berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und Datendateien anderer Auftraggeber oder von Bricklog B.V. selbst, der Plattform, Websites, bereitgestellter Software oder anderer Werke zu ergreifen, auf die der Auftraggeber (direkt oder indirekt) Zugriff hat, auch im Zusammenhang mit einer vereinbarten Begrenzung des Umfangs oder der Dauer der Dienstleistung oder der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber wird solche technischen Einrichtungen nicht entfernen oder umgehen lassen.
7.5 Die von Bricklog B.V. dem Auftraggeber (oder durch den Auftraggeber an seine Kunden bereitgestellten) Zugangs- oder Identifikationscodes, Zertifikate oder andere Sicherheitsmittel sind vertraulich und müssen vom Auftraggeber als solche behandelt und nur autorisierten Mitarbeitern aus der eigenen Organisation des Auftraggebers oder der Organisation seiner Kunden zur Verfügung gestellt werden. Bricklog B.V. ist berechtigt, zugewiesene Zugangs- oder Identifikationscodes und Zertifikate zu ändern.
7.6 Bricklog B.V. ist berechtigt, die Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf den Online-Dienst von Zeit zu Zeit anzupassen, wenn dies aufgrund veränderter Umstände erforderlich ist.
7.7 Der Auftraggeber stellt sicher und garantiert, dass auch seine Kunden, die das externe Portal nutzen, sich an die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen halten.
Artikel 8. Einbeziehung Dritter
8.1 Bricklog B.V. ist berechtigt, bei der Ausführung des Vertrags die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen (einschließlich der Beauftragung von Unterauftragnehmern).
8.2 Ein Fehler in den Produkten Dritter kann nicht zu einer zu vertretenden Vertragsverletzung von Bricklog B.V. gegenüber dem Auftraggeber führen.
8.3 Der Auftraggeber darf Dritte, die er in die Ausführung des Vertrags einbeziehen möchte, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bricklog B.V. beauftragen.
Artikel 9. Vertragsdauer, Kündigung, Auflösung und Folgen der Beendigung
9.1 Falls und soweit es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag handelt, gilt, dass der Vertrag für die vereinbarte Dauer abgeschlossen wird, wobei in Ermangelung einer Vereinbarung eine Dauer von einem Jahr gilt.
9.2 Die Dauer eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrages wird jeweils stillschweigend für die Dauer des ursprünglich vereinbarten Zeitraums, jedoch jeweils um maximal 1 Jahr, verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des betreffenden Zeitraums.
9.3 Soweit erforderlich, abweichend von Artikel 7: 408 Absatz 1 BGB, kann der Auftraggeber einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrag oder einen Vertrag, der durch Erfüllung endet, nicht vorzeitig kündigen.
9.4 Jede der Parteien kann den Vertrag ohne vorherige Mahnung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen, wenn der anderen Partei – sei es vorläufig oder endgültig – die Zahlungsunfähigkeit gewährt wird, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Insolvenz gewährt wird, wenn das Unternehmen der anderen Partei liquidiert oder anders als zu Zwecken einer Restrukturierung oder Fusion von Unternehmen beendet wird. Bricklog B.V. ist im Falle der Beendigung gemäß diesem Absatz niemals zur Rückerstattung bereits erhaltenen Geldes oder zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Falls der Auftraggeber unaufhebbare Insolvenz erklärt hat, endet das Nutzungsrecht des Auftraggebers sowie das Recht des Auftraggebers und seiner Kunden auf Zugang und/oder Nutzung des Online-Dienstes und anderer Dienste, ohne dass hierzu eine Kündigungshandlung von Seiten von Bricklog B.V. erforderlich ist.
9.5 Im Falle der Beendigung eines Vertrags – aus welchem Grund auch immer – wird Bricklog B.V. die Daten des Auftraggebers, die sich zum Zeitpunkt der Beendigung noch auf Systemen von oder unter der Verwaltung von Bricklog B.V. befinden, innerhalb von 1 Monat nach Beendigung des Vertrags löschen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, und dies gegen die zu diesem Zeitpunkt geltende Gebühr. Wenn die Parteien keine Service Level Vereinbarung getroffen haben, gilt das gleiche. Vorstehendes lässt das Zurückbehaltungsrecht von Bricklog B.V. gemäß Artikel 3.7 unberührt.
Artikel 10. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung
10.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Dienste, die Nutzungsrechte und die dem Auftraggeber (sei es direkt oder durch die Dienste und Nutzungsrechte) zur Verfügung gestellten (oder im Auftrag und gegen Bezahlung des Auftraggebers entwickelten) Funktionalitäten, Datamodelle, Datensätze, Datenfabriken, Datenbestände, Datenbanken und daraus resultierenden oder damit verbundenen Beratungen und Berichte sowie anderes Material (wie Datenqualitätsblätter, Prozessqualitätsblätter), Schulungsmaterial, Analysen, Ratschläge, Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote, Software, Webseiten sowie vorbereitendes Material (im Folgenden „Materialien von Bricklog B.V.“) liegen ausschließlich bei Bricklog B.V., deren Lizenzgebern oder deren Lieferanten. Ein Vertrag ist niemals darauf ausgerichtet, dem Auftraggeber Rechte an geistigem Eigentum zu übertragen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Materialien von Bricklog B.V. zu vervielfältigen, zu ändern, zu kopieren oder öffentlich zugänglich zu machen.
10.2 Im Rahmen eines Vertrags zur Lieferung eines Online-Dienstes erhält der Auftraggeber für die Dauer des Vertrags ein persönliches, nicht übertragbares Recht auf Zugang zu und Nutzung des Online-Dienstes sowie das Recht, die Software, für die Nutzungsrechte erteilt wurden, anzuschließen, gemeinsam zu konfigurieren und zu verwenden. Der Auftraggeber hat ausschließlich das Recht auf Zugang und Nutzung seines eigenen Portals im System. Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit (unabhängig davon, ob die Vergütung für die Nutzung einmalig oder periodisch erfolgt) das persönliche und nicht übertragbare Recht, externen Stakeholdern während der Vertragslaufzeit Zugang zu einem für diese Stakeholder speziell eingerichteten externen Portal zu gewähren und Sub-Lizenzen für die Nutzung eines Teils der Software während der Vertragslaufzeit zu erteilen. Das Nutzungsrecht ist auf das Abrufen der für diesen Stakeholder relevanten Berichte beschränkt. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, technische Einschränkungen zu umgehen, die auf eine rechtmäßige Nutzung abzielen.
10.3 Ein dem Auftraggeber eingeräumtes Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht verpfändbar. Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Vertrags (unabhängig davon, ob die Vergütung für die Nutzung einmalig oder periodisch erfolgt) begrenzt und erlischt automatisch durch die Insolvenz von Bricklog B.V. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die Nutzungsrechte, die durch diese Bedingungen, den Vertrag und zwingendes Recht ausdrücklich gewährt werden.
10.4 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, mehr oder andere Benutzer als vereinbart, direkt oder indirekt, Zugang zu einer Funktion des Online-Dienstes zu gewähren, die pro Benutzer verfügbar ist. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Dienste oder Nutzungsrechte für Software-Hosting-Dienste zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber gestattet, autorisierte Mitarbeiter seiner Kunden Zugang zum externen Portal zu gewähren. Der Auftraggeber wird keine Kennzeichnungen zu den vertraulichen Informationen oder betreffend Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem Eigentum in den Materialien von Bricklog B.V. entfernen oder ändern.
10.5 Bricklog B.V. stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die von Bricklog B.V. selbst entwickelten Materialien von Bricklog B.V. in Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum eines Dritten stehen, vorausgesetzt, der Auftraggeber informiert Bricklog B.V. unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs und überlässt die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich etwaiger Vergleiche, vollständig Bricklog B.V. Der Auftraggeber wird dabei alle von Bricklog B.V. in angemessenem Umfang angeforderten Mitwirkungen leisten und erforderliche Informationen bereitstellen.
Diese Freistellung ist wie in Artikel 12 beschrieben begrenzt. Diese Verpflichtung zur Freistellung entfällt, wenn die behauptete Verletzung in Zusammenhang steht (i) mit vom Auftraggeber (oder dessen Kunden) zur Nutzung, Bearbeitung oder Verarbeitung an Bricklog B.V. überlassene Daten, Werke oder Materialien oder (ii) mit Änderungen, die der Auftraggeber (oder dessen Kunden) ohne schriftliche Zustimmung von Bricklog B.V. an den Materialien von Bricklog B.V. vorgenommen oder vornehmen lassen hat. Sollte endgültig gerichtlich festgestellt werden, dass die von Bricklog B.V. selbst entwickelten Materialien von Bricklog B.V. gegen ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verstoßen oder falls Bricklog B.V. zu der Auffassung gelangt, dass eine solche Verletzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten könnte, wird Bricklog B.V., wenn möglich, dafür sorgen, dass der Auftraggeber die Materialien von Bricklog B.V. oder funktional gleichwertige Materialien weiterhin verwenden kann. Jede andere oder weitergehende Freistellungsverpflichtung von Bricklog B.V. aufgrund einer Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.6 Bricklog B.V. ist berechtigt, das Bildzeichen, Logo oder den Namen des Auftraggebers in ihrer externen Kommunikation zu verwenden.
10.7 Die Parteien werden sicherstellen, dass die von der anderen Partei erhaltenen Daten, von denen sie wissen oder vernünftigerweise wissen müssen, dass diese vertraulicher Natur sind, geheim bleiben und diese Daten nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei mit Dritten geteilt werden, einschließlich Mitarbeiter und Hilfspersonen, die keinen Bedarf zur Kenntnisnahme haben. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die Weitergabe der betreffenden Daten an einen Dritten aufgrund eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Urteils, einer gesetzlichen Vorschrift, auf Grundlage eines behördlichen Auftrags oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Daten nur für den Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden. Daten gelten jedenfalls als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche gekennzeichnet wurden. Jede Partei wird dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter (einschließlich Freiberufler und Praktikanten) sowie (die Mitarbeiter von) ihre Hilfspersonen und Kunden die Verpflichtung zur Geheimhaltung einhalten.
10.8 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Materialien von Bricklog B.V. stets vertraulicher Natur sind und Betriebsgeheimnisse von Bricklog B.V. oder deren Lieferanten enthalten. Bricklog B.V. erkennt an, dass die Daten des Auftraggebers vertraulicher Natur sind und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers enthalten können. Ungeachtet der vertraulichen Natur der Daten des Auftraggebers ist Bricklog B.V. jederzeit berechtigt, das Wissen und die Erfahrung, die sie bei der Ausführung des Vertrags erlangt, zu nutzen, um ihre Dienstleistungen für alle Auftraggeber zu verbessern und auf dieser Grundlage zum Beispiel Datamodelle und Datenqualitätsblätter anzupassen oder zu erweitern.
10.9 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter. Nach Beendigung des Vertrags – aus welchem Grund auch immer – muss der Auftraggeber alle Materialien von Bricklog B.V. und alle vollständigen oder teilweisen Kopien davon innerhalb von zwei Wochen an Bricklog B.V. zurückgeben.
Artikel 11. Verarbeitung personenbezogener Daten
11.1 Falls Bricklog B.V. als Auftragsverarbeiter gemäß der Datenschutzgesetzgebung für den Auftraggeber tätig wird, gelten die in der Vereinbarung genannten und akzeptierten Auftragsverarbeitungsbedingungen.
Artikel 12. Haftung
12.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Dritten (internen Stakeholdern und – falls das Modul für den externen Zugang aktiviert wurde – auch externen Stakeholdern) gemäß den von Bricklog angegebenen Anweisungen Zugang zur Datenplattform zu gewähren. Die Verantwortung für das Benutzer-Management liegt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung vollständig beim Auftraggeber. Bricklog B.V. haftet daher nicht für die Folgen des Teilens von Informationen mit Dritten über die Benutzerverwaltungsanwendung. Der Auftraggeber kann Bricklog B.V. jederzeit um Unterstützung in Bezug auf das sichere Teilen von Informationen mit Dritten über diesen Dienst bitten.
12.2 Die Gesamthaftung von Bricklog B.V. für schuldhafte Vertragsverletzungen oder aus sonstigen rechtlichen Gründen, einschließlich jeder Verletzung einer vereinbarten Garantie- oder Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, ist auf die Erstattung der direkten Schäden begrenzt.
12.3 Direkte Schäden sind auf maximal den Betrag der vereinbarten Vergütung (exkl. MwSt.) für den (Teil der) Vereinbarung begrenzt, auf den die Vertragsverletzung Bezug hat. Falls (dieser Teil) der Vereinbarung eine langfristige Vereinbarung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr darstellt, wird der Preis für (dieses Teil) der Vereinbarung auf die Gesamtvergütung (exkl. MwSt.) für ein Jahr festgelegt. In keinem Fall überschreitet die Gesamthaftung von Bricklog B.V. für direkte Schäden auf irgendeiner rechtlichen Grundlage jedoch € 25.000,- (fünfundzwanzigtausend Euro).
12.4 Schäden durch Tod, Körperverletzung oder materielle Beschädigung von Eigentum sind auf € 1.250.000 (eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro) begrenzt.
12.5 Unter indirekten Schäden versteht man unter anderem: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, geminderte Markenbekanntheit, Schäden durch Betriebsstörungen, Schäden aufgrund von Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung von Bricklog B.V. für Schäden durch Verfälschung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenten sowie Schäden, die mit der Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen durch den Auftraggeber in Verbindung stehen, die von Bricklog B.V. empfohlen wurden.
12.6 Die in diesem Artikel beschriebenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Bricklog B.V. lassen die weiteren Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Bricklog B.V., die in diesen Bedingungen beschrieben sind, unberührt.
12.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bricklog B.V. von allen Ansprüchen und Klagen freizustellen, die Kunden des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinbarung gegen Bricklog B.V. geltend machen könnten, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht, dass die mit diesen Ansprüchen und Klagen verbundenen Kosten und Schäden zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Artikel 13. Höhere Gewalt
13.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, einschließlich gesetzlicher und/oder vereinbarter Garantien, wenn sie dadurch gehindert wird, dass höhere Gewalt vorliegt. Zu höherer Gewalt auf Seiten von Bricklog B.V. zählen unter anderem: (i) höhere Gewalt von Lieferanten von Bricklog B.V., (ii) das nicht ordnungsgemäße Erfüllen von Verpflichtungen durch Lieferanten, die vom Auftraggeber Bricklog B.V. vorgeschrieben wurden, (iii) Mängel an Waren, Geräten, Software, Dienstleistungen oder Materialien von Dritten, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfälle, (vi) Störungen des Internets, des Datennetzwerks oder der Telekommunikationsdienste, (vii) (Cyber-)Kriminalität, (Cyber-)Vandalismus, Krieg oder Terrorismus und (viii) allgemeine Transportprobleme.
13.2 Dauert eine höhere Gewalt-Situation länger als sechzig Tage, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Wenn Bricklog B.V. bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist Bricklog B.V. berechtigt, den bereits erbrachten bzw. den lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um eine separate Vereinbarung handelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits erbrachte bzw. lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat. In diesem Fall wird die bereits erbrachte Leistung im Verhältnis abgerechnet. Andernfalls sind die Parteien einander nichts schuldig.
Artikel 14. Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit
14.1 Alle Angebote von Bricklog B.V., diese Bedingungen und Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.2 Alle Streitigkeiten zwischen Bricklog B.V. und dem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit einer zwischen Bricklog B.V. und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung oder daraus resultierenden oder damit verbundenen (weiteren) Vereinbarungen entstehen, werden durch Schiedsgerichtsbarkeit bei der Stiftung für Streitbeilegung in der Automatisierung (SGOA) (www.sgoa.org) gemäß der jeweils gültigen Schiedsgerichtsordnung der SGOA entschieden. Wenn die Parteien einen Streit haben, werden sie zunächst versuchen, durch gegenseitige Verhandlungen eine Lösung zu finden.
Artikel 15. Verschiedene Bestimmungen
15.1 Der Auftraggeber wird die Rechte und Pflichten, die ihm aufgrund einer Vereinbarung zustehen, niemals an Dritte verkaufen, abtreten oder verpfänden.
15.2 Unbeschadet der nachfolgend in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen sind Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Bedingungen nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument vereinbart wurden. Bricklog B.V. ist berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zu dem angekündigten Zeitpunkt der Inkraftsetzung in Kraft. Bricklog B.V. wird dem Auftraggeber die geänderten Bedingungen mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten zusenden. Falls kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, treten Änderungen gegenüber dem Auftraggeber in Kraft, sobald ihm die Änderung mitgeteilt wurde. Wenn der Auftraggeber mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann er die Vereinbarung mit Bricklog B.V. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten ab dem Datum, an dem die Änderungen in Kraft treten, kündigen.
15.3 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen und anderen Mitteilungen gemäß einer Vereinbarung erfolgen schriftlich und in niederländischer Sprache und werden durch Übergabe, E-Mail oder eingeschriebenen Brief an die Adresse, die von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde, zugestellt. Eine Mitteilung wird ab dem Zeitpunkt des Empfangs wirksam und gilt als empfangen, wenn sie zugestellt wurde.
15.4 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft.
TEIL II: AUSBILDUNG UND TRAINING
Die in diesem Teil „Ausbildung und Training“ enthaltenen Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Bricklog B.V. Dienstleistungen, unter welchem Namen und auf welche Weise auch immer (z. B. in elektronischer Form), im Bereich der Bildung, Ausbildungen, Kurse, Workshops, Schulungen, Seminare und Ähnlichem (im Folgenden: Ausbildung) erbringt.
Artikel 16. Anmeldung und Stornierung
16.1 Eine Anmeldung zu einer Ausbildung muss schriftlich erfolgen und ist nach Bestätigung durch Bricklog B.V. verbindlich.
16.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Auswahl und Eignung der Ausbildung für die Teilnehmer. Das Fehlen der erforderlichen Vorkenntnisse bei einem Teilnehmer berührt nicht die Verpflichtungen des Auftraggebers aus der Vereinbarung. Es steht dem Auftraggeber frei, einen Teilnehmer durch einen anderen Teilnehmer zu ersetzen, nachdem er zuvor schriftliche Zustimmung von Bricklog B.V. eingeholt hat.
16.3 Wenn die Anzahl der Anmeldungen nach Ansicht von Bricklog B.V. Anlass dazu gibt, ist Bricklog B.V. berechtigt, die Ausbildung abzusagen, mit einer oder mehreren anderen Ausbildungen zu kombinieren oder diese zu einem späteren Datum oder Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Bricklog B.V. behält sich das Recht vor, den Ort der Ausbildung zu ändern. Bricklog B.V. ist berechtigt, organisatorische und inhaltliche Änderungen an einer Ausbildung vorzunehmen.
16.4 Die Folgen einer Stornierung der Teilnahme an einer Ausbildung durch den Auftraggeber oder Teilnehmer unterliegen den bei Bricklog B.V. üblichen Regelungen. Eine Stornierung muss immer schriftlich und vor Beginn der Ausbildung oder des entsprechenden Teils erfolgen. Eine Stornierung oder das Nichterscheinen berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus der Vereinbarung.
Artikel 17. Durchführung der Ausbildung
17.1 Der Auftraggeber akzeptiert, dass Bricklog B.V. den Inhalt und die Tiefe der Ausbildung bestimmt.
17.2 Der Auftraggeber wird die Teilnehmer über die Verpflichtungen aus der Vereinbarung sowie über die von Bricklog B.V. vorgegebenen (Verhaltens-)Regeln für die Teilnahme an der Ausbildung informieren und deren Einhaltung überwachen.
17.3 Falls Bricklog B.V. bei der Durchführung der Ausbildung eigene Geräte oder Software verwendet, übernimmt Bricklog B.V. keine Garantie dafür, dass diese Geräte oder Software fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen funktioniert. Wenn die Ausbildung beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt wird, sorgt der Auftraggeber für die Verfügbarkeit von geeigneten Schulungsräumen sowie funktionierenden Geräten und Software. Falls die Einrichtungen des Auftraggebers nicht den Anforderungen entsprechen und dadurch die Qualität der Ausbildung nicht gewährleistet werden kann, ist Bricklog B.V. berechtigt, die Ausbildung nicht zu beginnen, zu verkürzen oder abzubrechen.
17.4 Die Durchführung einer Prüfung oder eines Tests ist nicht Bestandteil der Vereinbarung.
17.5 Für die für die Ausbildung zur Verfügung gestellten oder hergestellten Dokumentationen, Ausbildungsunterlagen oder Hilfsmittel ist der Auftraggeber eine separate Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für etwaige Ausbildungszertifikate oder deren Duplikate.
Artikel 18. Preis und Zahlung
18.1 Bricklog B.V. kann verlangen, dass der Auftraggeber vor Beginn der Ausbildung die entsprechenden Gebühren zahlt. Bricklog B.V. kann Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, für die rechtzeitige Zahlung zu sorgen, unbeschadet aller weiteren Rechte von Bricklog B.V.
18.2 Falls Bricklog B.V. eine Voruntersuchung im Hinblick auf einen Ausbildungsplan oder Ausbildungsrat durchgeführt hat, können die damit verbundenen Kosten separat in Rechnung gestellt werden.
18.3 Sofern Bricklog B.V. nicht ausdrücklich angegeben hat, dass die Ausbildung von der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 11 des Umsatzsteuergesetzes 1968 befreit ist, ist der Auftraggeber zusätzlich zur Vergütung auch Mehrwertsteuer zu zahlen. Bricklog B.V. ist nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich das gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersystem für Ausbildungen ändert.